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Wohnung nach Todesfall auflösen: Fristen, Ablauf & Kosten

  • wallerdominik
  • 18. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen Hinterbliebene neben der Trauer viele praktische Dinge regeln – auch die Wohnung. Dieser Leitfaden erklärt, welche Fristen gelten, wer zahlt, ob Sie einen Erbschein brauchen und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Welche Fristen gelten für die Mietwohnung?

Der Mietvertrag endet nicht automatisch – er geht auf die Erben über. Wichtig zu wissen:

  • Sonderkündigungsrecht: Erben können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall mit gesetzlicher Frist (drei Monate) kündigen.

  • Bis zur Übergabe läuft die Miete weiter – zügiges Handeln spart bares Geld.

  • Viele Vermieter akzeptieren eine frühere Übergabe, wenn die Wohnung besenrein ist – fragen lohnt sich immer.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung?

Der Erbe wird automatisch Rechtsnachfolger des Verstorbenen – mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten. Dazu zählen Miete, Räumung und Entsorgung als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten: Sie werden aus dem Nachlass beglichen, notfalls vom Erben selbst.

Gibt es mehrere Erben (Erbengemeinschaft), haften alle gemeinsam – die Kosten werden im Innenverhältnis nach Erbquote aufgeteilt. Reicht der Nachlass nicht aus, kann die Haftung über eine Nachlassverwaltung auf den Nachlass selbst beschränkt werden – das klärt ein Anwalt oder Notar.

Praxis-Tipp: Gut erhaltene Möbel und Wertgegenstände rechnen wir bei der Räumung an. Das senkt die tatsächliche Rechnung, unabhängig davon, wer am Ende zahlt.

Brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist der amtliche Nachweis, dass Sie Erbe sind. Für die Wohnungsauflösung selbst brauchen Sie ihn bei uns nicht – wir räumen, sobald klar ist, wer uns beauftragt.

Anders sieht es oft bei Banken und beim Vermieter aus: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht vor, reicht das häufig als Nachweis. Ohne Testament verlangen Banken und Grundbuchämter meist einen Erbschein. Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt am zuverlässigsten ein Notar.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Wichtige Dokumente sichern: Testament, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Mietvertrag.

  2. Vermieter informieren und ggf. mit Sonderkündigungsrecht kündigen.

  3. Erinnerungsstücke aufteilen: Nehmen Sie sich Zeit dafür, bevor geräumt wird.

  4. Profi beauftragen: Besichtigung, Festpreis, Räumung mit Wertanrechnung und besenreiner Übergabe.

  5. Verträge kündigen und Nachsendeauftrag einrichten (Strom, Internet, Versicherungen, Abos).

Was kostet die Wohnungsauflösung?

Die Kosten entsprechen einer regulären Haushaltsauflösung – in Regensburg bis ca. 2.000 € für eine Wohnung, bis ca. 4.000 € für ein Haus, abhängig von Größe und Füllmenge. Gut erhaltene Möbel und Wertgegenstände rechnen wir an. Details und Preisbeispiele finden Sie in unseren Beiträgen Haushaltsauflösung in Regensburg und Was kostet eine Entrümpelung?. Tipp: Die Kosten können als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden – fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn niemand die Erbschaft annimmt?

Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, erbt am Ende das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war – und haftet dann auch für die Kosten. Bis das geklärt ist, bestellt das Nachlassgericht meist einen Nachlasspfleger, der sich um die Wohnung kümmert.

Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht – aber die Miete läuft weiter, bis die Wohnung übergeben ist. Je schneller Sie handeln, desto weniger Miete zahlt der Nachlass für eine leere Wohnung.

Kann ich schon räumen lassen, bevor alles rechtlich geklärt ist?

Ja, das ist der Normalfall. Für den Räumungsauftrag reicht uns, dass Sie sich als Angehöriger oder Erbe zu erkennen geben – die endgültige rechtliche Klärung läuft meist parallel weiter.

Diskrete Hilfe, wenn Sie sie brauchen

Wir wissen, wie schwer dieser Schritt ist. Dominik's Räumungsprofi übernimmt die Wohnungsauflösung in Regensburg und Umgebung diskret, respektvoll und zum Festpreis – gefundene Dokumente, Fotos und Wertsachen legen wir selbstverständlich für Sie beiseite. Kostenlose Besichtigung vereinbaren oder anrufen: 0155 65823273.


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Viele unserer Kunden stehen nach einer Auflösung vor der Frage, was mit der leeren Immobilie geschehen soll. Auch dabei helfen wir: Über unser Schwesterunternehmen Waller Immobilien (zugelassener Immobilienmakler nach §34c GewO, IHK-zertifiziert) begleiten wir Sie von der kostenlosen Werteinschätzung bis zum Notartermin – Räumung und Verkauf aus einer Hand.

 
 
 

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